Völkerrecht

 

 

 

Während der Haager Friedenskonferenzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschließen die sog. zivilisierten Staaten,  sich einem übergeordneten  Völkerrecht zu unterwerfen.

 

Das Völkerrecht soll u. a. die Kriegsführung  humanisieren, d. h., Gewalt gegen Wehrlose ausschließen. Am 26. Januar 1910 wird die Haager Landkriegsordnung von den teilnehmenden Staaten, darunter die USA, ratifiziert.

 

Zu den Wehrlosen gehören die Kriegsgefangenen.

 

Über Kriegsgefangene wird folgendes festgelegt:

 

Art. 4

 

Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben.

Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden.

Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts.

 

Art. 6

 

Der Staat ist befugt, die Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere nach ihrem Dienstgrad und nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter zu verwenden. Diese Arbeiten dürfen nicht übermäßig sein.....

 

Art. 7

 

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegsführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterbringung und Kleidung auf demselben Fuß zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.....

 

Art. 14

 

Beim Ausbruch der Feindseligkeiten wird in jedem der kriegsführenden Staaten .....eine Auskunftsstelle über die Kriegsgefangenen errichtet.....

 

Art. 20

 

Nach dem Friedensschlusse sollen die Kriegsgefangenen binnen kürzester Frist in ihre Heimat entlassen werden.

 

 

 

Am 27. Juli 1929 werden die bisher nur für Verwundete eines Krieges geltenden Schutzbestimmungen der Genfer Konventionen auf Kriegsgefangene ausgedehnt:

 

Auch hier wird festgelegt, daß die Gefangenen in jeder Beziehung den eigenen Truppen  gleichzustellen seien. Überdies müßten die Gefangenen unter der Aufsicht des Internationalen Roten Kreuzes stehen. Nach Beendigung der Kampfhandlungen seien alle Gefangenen unverzüglich freizulassen.

 

Die Alliierten haben diese Bestimmungen ebenfalls unterschrieben.

 

 

Dwight David Eisenhower, 1890 - 1969,

Oberkommandierender der US-Truppen im  II. Weltkrieg    

 

 

Bruch des Völkerrechts

 

1943  einigen sich die Alliierten, die anfallenden deutschen Kriegsgefangenen  nicht als Kriegsgefangene, sondern unter Nichtachtung des Völkerrechtes als Strafgefangene  zu behandeln.

Die jeweiligen Oberkommandierenden der Streitkräfte sollen in diesem Sinne über die Gefangenen  frei verfügen können.

In diesem Sinne erhält  der Oberkommandierende der US-Truppen Dwight David  Eisenhower am 10. März 1945 aus Washington die Ermächtigung, die auf deutschem Boden gefangen gehaltenen deutschen Soldaten  nicht zu entlassen, sondern sie als „Disarmed Enemy Forces“ (DEF) weiter gefangen zu halten. Die Gefangenen haben somit keinen Schutz des internationalen Rechts und sind jeder Willkür des Siegers ausgeliefert.

  

Nichteinhaltung des Völkerrechtes bei Kriegshandlungen gelten nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen.

 

 

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