Maria Schmidt

mariagruettner@hotmail.com

 

 

DIE RHEINWIESENLAGER

 

Völkerrecht

 

Während der Haager Friedenskonferenzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschließen die sog. zivilisierten Staaten,  sich einem übergeordneten  Völkerrecht zu unterwerfen.

 

Das Völkerrecht soll u. a. die Kriegsführung  humanisieren, d. h., Gewalt gegen Wehrlose ausschließen. Am 26. Januar 1910 wird die Haager Landkriegsordnung von den teilnehmenden Staaten, darunter die USA, ratifiziert. Zu den Wehrlosen gehören die Kriegsgefangenen.

 

Über Kriegsgefangene wird folgendes festgelegt:

 

Art. 4

 

Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben.

Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden.

Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts.

 

Art. 6

 

Der Staat ist befugt, die Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere nach ihrem Dienstgrad und nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter zu verwenden. Diese Arbeiten dürfen nicht übermäßig sein.....

 

Art. 7

 

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegsführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterbringung und Kleidung auf demselben Fuß zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.....

 

Art. 14

 

Beim Ausbruch der Feindseligkeiten wird in jedem der kriegsführenden Staaten .....eine Auskunftsstelle über die Kriegsgefangenen errichtet.....

 

Art. 20

 

Nach dem Friedensschlusse sollen die Kriegsgefangenen binnen kürzester Frist in ihre Heimat entlassen werden.

 

 

 

Am 27. Juli 1929 werden die bisher nur für Verwundete eines Krieges geltenden Schutzbestimmungen der Genfer Konventionen auf Kriegsgefangene ausgedehnt: 

Auch hier wird festgelegt, daß die Gefangenen in jeder Beziehung den eigenen Truppen  gleichzustellen seien. Überdies müßten die Gefangenen unter der Aufsicht des Internationalen Roten Kreuzes stehen. Nach Beendigung der Kampfhandlungen seien alle Gefangenen unverzüglich freizulassen.

 

Die Alliierten haben diese Bestimmungen ebenfalls unterschrieben.

 

 

Bruch des Völkerrechts

 

1943  einigen sich die Alliierten, die anfallenden deutschen Kriegsgefangenen  nicht als Kriegsgefangene, sondern unter Nichtachtung des Völkerrechtes als Strafgefangene  zu behandeln.

Die jeweiligen Oberkommandierenden der Streitkräfte sollen in diesem Sinne über die Gefangenen  frei verfügen können.

In diesem Sinne erhält  der Oberkommandierende der US-Truppen Dwight David  Eisenhower am 10. März 1945 aus Washington die Ermächtigung, die auf deutschem Boden gefangen gehaltenen deutschen Soldaten  nicht zu entlassen, sondern sie als „Disarmed Enemy Forces“ (DEF) weiter gefangen zu halten. Die Gefangenen haben somit keinen Schutz des internationalen Rechts und sind jeder Willkür des Siegers ausgeliefert.

  

Nichteinhaltung des Völkerrechtes bei Kriegshandlungen gelten nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen.

 

 

Die Lager

 

Nach Überquerung des Rheins im März 1945  beginnen die Amerikaner auf Weisung Eisenhowers,   entlang des westlichen Rheinufers  für die deutschen Gefangenen    Lager anzulegen. Weiträumige Flächen werden beschlagnahmt,  mit Stacheldraht umzäunt und die Gefangenen in täglich wachsender Zahl  hineingetrieben, darunter  Verwundete und Amputierte. Frauen, Kinder und alte Leute.

 

 

Lager am Rhein entstehen bei

 

Alzey

Andernach

Bad Kreuznach

Biebelsheim

Böhl

Bretzenheim

Büderich

Büdesheim

Dietersheim

Diez

Hechtsheim

Heidesheim

Ingelheim

Koblenz

Koblenz-Lützel

Ludwigshafen

Ludwigshafen-Rheingönheim

Mainz

Mainz-Kastel

Mainz-Zahlbach

Mannheim

Mannheim-Käfertal

Mannheim-Sandhofen

Mannheim-Schönau

Mannheim-Waldhof

Miesenheim

Plaidt

Remagen

Rheinberg

Rheinheim

Schwarzenborn

Siershan

Sinzig

Trier

Urmitz

Wickrathberg

Winzenheim

 

 

 

Nach Kriegsende am 8. Mai 1945 werden  auch auf den verschiedensten Kriegsschauplätzen die sich ergebenden deutschen Soldaten  gefangengenommen. Täglich  treffen nun Landser  in verschlossenen Viehwaggons und auf Lastwagen zusammengepfercht ein, um  dann  wie Müll hinter die Stacheldrahtzäune  gekippt zu werden. 

 

Manche der Gefangenen  sind schon jetzt nicht mehr am Leben. 

 

Dazu kommen alle die, welche vor den Russen in den Westen  fliehen, weil sie sich von den Westmächten eine menschlichere Behandlung erhoffen. 

Zusätzlich wurden auch Zivilisten, die in der Partei, im Staat oder in der Wirtschaft führende Stellungen innehatten, unter 'automatic arrest' gestellt und ohne Verfahren mit den Kriegsgefangenen in die Lager getrieben.

 

 

Mit weiterem Vordringen der Alliierten nach Osten legen die Amerikaner  noch zahlreiche weitere Gefangenenlager auf deutschem Boden an.

 

Lager entstehen bei

 

Aalen, Baden-Württemberg

Adelsdorf, Bayern

Aigen, Böhmerwald

Alsdorf, Nordrhein-Westfalen

Altenstadt, Bayern

Amberg, Bayern

Ansbach, Bayern

Artern, Bezirk Halle,

Aschaffenburg, Bayern

Asperg, Baden-Württemberg

Auerbach, Bayern

Augsburg-Oberhausen, Bayern

Babenhausen, Hessen

Bad Aibling, Bayern

Bad Hersfeld, Hessen

 Bad Homburg, Hessen

Bad Mergentheim, Baden- Württemberg

Bad Nauheim, Hessen

Bad Reichenhall, Bayern

Bad Salzschlirf, Hessen

Bad Tölz, Bayern

 Bad Wildungen, Hessen

Bamberg, Bayern

Bebra, Hessen

Berchtesgaden, Bayern

 Berlin-Lichterfelde,

Berlin-Wannsee

Berlin-Zehlendorf

Bischofswiesen, Bayern

Brilon

Bobingen. Bayern

Bremerhaven-Weddewarten

Bruchsal, Baden-Württemberg

Bruck, Bayern

Burgau, Bayern

Burghausen, Bayern

Butzbach, Hessen

Coburg, Bayern

Dachau, Bayern

Darmstadt, Hessen

Ebensee, Oberösterreich

Elsenfeld, Bayern

Ens an der Ens, Österreich

Erding, Bayern

Erlangen, Bayern

Eschborn, Hessen

Eschwege, Hessen

Falkenstein, Hessen

Feucht, Hessen

Flossenbürg, Bayern

Frankenberg, Bezirk Chemnitz

Frankenberg, Hessen

 Frankfurt, Main

Frankfurt-Niederrad,

Frankfurt-Zeilsheim,

Frauendorf, Bayern

 Freising, Bayern

Friesdorf, Nordrhein-Westfalen

Fürstenfeldbruck, Bayern

Fürth, Bayern

Gabersee, Bayern

Garmisch-Partenkirchen, Bayern

 Gars, Bayer

Gemünden, Bayern

Gießen-Wieseneck, Hessen

Glasenbach, Salzburg

Göggingen, Bayern

Göppingen, Baden-Württemberg

Golling, Salzburg

Gotha, Thüringen

Griesheim, Hessen

Großauheim, Hessen

Haar, München

Haid, Oberösterreich

Hallein, Salzburg

Hammelburg, Bayern

Happurg, Bayern

Hausham, Bayern

Heilbronn, Baden-Württemberg

Heimbach, Hessen

Herborn, Hessen

Herrsching, Bayern

Hersbruck, Bayern

Hessisch-Lichtenau, Hessen

Hintersee, Salzburg

 Hirschberg, Hessen

Hof, Bayern

Hof-Moschendorf, Bayern

Hohenbrunn, Bayern

Hundstadt, Hessen,

Ingolstadt, Bayern

Ipsheim, Bayern

Kamp-Lintfort, Nordrhein-Westfalen

Kaprun, Salzburg

Karlsfeld, Bayern

Karlsruhe

Katzenfurt, Hessen

 Kaufbeuren, Bayern

Kesterbach, Hessen

Kleinmünchen, Oberösterreich

Königstein, Hessen

Korbach, Hessen

Lambach, Oberösterreich

Landsberg, Bayern

Landshut, Bayern

Langenzenn, Bayern

Langlau, Bayern

Limburg, Hessen

Linz, Oberösterreich

Linz-Wegscheid,

Lohr, Bayern

Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Maisach, Bayern

Manching, Bayern

Marburg, Hessen

Markt Bibart, Bayern

Memmingen, Bayern

Mittenwald, Bayern

Mohlsdorf, Thüringen

Moosburg, Bayern

Münchberg, Bayern

München

München-Allach

München-Daglfing

München-Freimann

Münster

Natternberg, Bayern

Naumburg/Saale, Sachsen-Anhalt

Neumarkt, Bayern

Neustadt, Hessen

Neu-Ulm, Bayern

Nieserroden, Baden-Württemberg

Nürnberg

Nürnberg-Erlenstegen

Nürnberg-Langwasser

Oberdachstetten, Bayern

Oberursel, Hessen

Oberursel-Hohemark

Ochsenfurt, Bayern

Ochsenpferch, Baden-Württemberg

Peuerbach, Oberösterreich

Planegg, Bayern

Plankstetten, Bayern

Plattling, Bayern

Possenhofen, Bayern

Pupping, Oberösterreich

Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Regensburg, Bayern

Reinhartshausen, Bayern

Rockenberg, Hessen

Rosenheim, Bayern

Roth, Bayern

Salzburg

Salzburg Gnigl

Sankt Gilgen, Salzburg

Schliersee, Bayern

Schnuttenbach, Bayern

Schwabach, Bayern

Schwabmünchen, Bayern

 Schwäbisch-Hall, Baden-Württemberg

Schweiklberg, Bayern

Stadt Allendorf, Hessen

Stein, Bayern

Stephanskirchen, Bayern

Steyr, Oberösterreich

Straubing, Bayern

 Stuttgart-Zuffenhausen

 Sulzbach-Rosenberg, Bayern

 Tann, Bayern

Teugn, Bayern

Trostberg, Bayern

Tutzing, Bayern

Ulm

Vilshofen, Bayern

Weiden, Bayern

Wels, Oberösterreich

Wendelhöfen, Bayern

Werneck, Bayern

Wickelskreuth, Bayern

Wien

Wiesbaden-Dotzheim

Wiesloch, Baden-Württemberg

Wolfratshausen, Bayern

Würzburg

Würzburg-Heidingsfeld

Wuppertal

Zell am See, Salzburg

Ziegenhain, Hessen

 

Die Liste ist entnommen aus:

Kurt W. Böhme, Die deutschen Kriegsgefangenen in amerikanischer Hand

Europa,

München 1973

 

Erlebnisberichte aus den genannten Lagern können hier veröffentlicht werden. Zusendung erbeten an

mariagruettner@hotmail.com

 

 

Die nichtrheinischen Lager werden meist nach einiger Zeit aufgelöst und die Insassen an der Rhein gebracht. Es ist davon auszugehen, daß sich schließlich fünf bis sechs Millionen Deutsche in den US-Lagern am Rhein  befinden:

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Zustände in den Lagern

 

Die Zustände in den Lagern dürften hinreichend bekannt sein, dennoch seien die wichtigsten Fakten wiederholt:

 

    Die Gefangenen werden weder bei Einlieferung noch während des Aufenthaltes registriert. Die Lager werden von allen Seiten bewacht, nachts mit Flutlicht. Fluchtversuche haben sofortige Erschießung zur Folge. Zuweilen wird auch ohne ersichtlichen Anlaß in die Menge der Gefangenen geschossen.

 

    Die Gefangenen hausen trotz Kälte, Regen und Schneeregen ohne Obdach auf nacktem Boden, der sich mit der Zeit in eine unergründliche Schlammwüste verwandelt. Unterkünfte zu errichten, ist verboten. Zelte werden nicht ausgegeben, obwohl sie  in den  Depots der deutschen Wehrmacht und in denen der US-Armee  reichlich vorhanden  sind.

 

 Die Gefangenen graben sich Erdlöcher, um vor der schlimmsten Kälte geschützt zu sein. Auch das wird immer wieder untersagt, so daß  die Gefangenen  oft gezwungen sind, die Erdlöcher zuzuschütten. Es geschieht, daß Bulldozer durch die Lager fahren und Erdlöcher samt den darin vegetierenden Gefangenen zuwalzen.

     Waschgelegenheiten fehlen. Latrinen, über Gruben gelegte Balken, werden meist in der Nähe der  Zäune angelegt, so daß die diesbezüglichen Vorgänge von außen einsehbar sind.

 

  Während der ersten Zeit gibt es weder Nahrung noch Wasser, obwohl die erwähnten deutschen und amerikanischen Depots überreich mit Vorräten gefüllt sind und der Rhein Hochwasserstand hat. Um die  deutschen Depots zu leeren, werden sie der Bevölkerung zur Plünderung überlassen.

 

Später erhalten die Gefangenen aus den US-Vorräten: Eipulver, Milchpulver, Kekse. Blockschokolade, Kaffeepulver, jedoch noch immer kaum Wasser, so daß zu dem Hunger schwere Darmerkrankungen hinzukommen.

 Die Gefangenen haben keinerlei Verbindung zur Außenwelt, Postverkehr findet nicht statt.  Der Bevölkerung ist bei Todesstrafe verboten, die Gefangenen mit Nahrung zu versorgen.

 

 

 

 

Die deutschen Behörden werden angewiesen, die Bevölkerung entsprechend zu instruieren.  Wer dennoch versucht, den hungernden Gefangenen über den Lagerzaun etwas zukommen zu lassen, wird vertrieben oder erschossen.

 

Das Internationale Rote Kreuz hat keinen Zutritt zu den Lagern. Nahrungsmittel und Hilfsgüter, welche das Schweizer Rote Kreuz in Eisenbahnwaggons an den Rhein transportieren läßt,  werden auf Befehl Eisenhowers zurückgeschickt.

 

Schwerkranke und Sterbende werden unzureichend oder überhaupt nicht versorgt, während nahegelegene Krankenhäuser und Lazarette ungenutzt bleiben.

 

Als Wachpersonal werden z. T. entlassenen Fremdarbeiter eingestellt.   Lagerpolizei besteht u. a.  aus ehemaligen Häftlingen der Wehrmacht, z. B. aus den Häftlingen des deutschen Militärzuchthauses Torgau.  Willkürliche Mißhandlungen der Gefangenen sind an der Tagesordnung. Es wird ihnen kein Einhalt geboten.

 

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Zur umfassenden Information über die 'Rheinwiesenlager' sei auf das  Standardwerk des Kanadiers  James Bacque, Der geplante Tod,  8. Auflage, Berlin, 1999, hingewiesen.

 

 

Zwei von Bacque zitierte Erlebnisberichte mögen die Zustände in den Rheinwiesenlagern noch verdeutlichen.

 

Zwei  Amerikaner berichten:

 

Der 30. April (1945) war ein stürmischer Tag. Regen, Schneeregen und Schnee wechselten sich ab, ein bis auf die Knochen durchdringender kalter Wind fegte von Norden her über die Ebenen  des Rheintals dorthin, wo sich (das Lager) befand. Eng zusammengedrängt, um sich gegenseitig zu wärmen, bot sich den Blicken auf der anderen Seite des Stacheldrahts ein tief erschreckender Anblick dar: nahezu 100 000 ausgemergelte, apathische, schmutzige, hagere Männer mit leerem Blick, bekleidet mit schmutzigen, feldgrauen Uniformen, knöcheltief im Schlamm stehend. Hier und da sah man schmutzig weiße Flecken. Bei genauerem Hinsehen erkannte man, daß es sich um Männer mit verbundenem Kopf und verbundenen Armen handelte, oder Männer, die da in Hemdsärmeln standen! Der deutsche Divisionskommandeur berichtete, daß die Männer seit mindestens zwei Tagen noch nichts gegessen hätten und daß die Beschaffung von Wasser ein Hauptproblem sei - dabei war der Rhein, der hohen Wasserstand führte, nur 200 Meter entfernt.

 (zitiert nach James Bacque, a.a.O., S. 51 f.)

 

Ein Gefangener berichtet:

 

Im April wurden Hunderttausende von deutschen Soldaten sowie Kranke aus Hospitälern, Amputierte, weibliche Hilfskräfte und Zivilisten gefangengenommen....Ein Lagerinsasse von Rheinberg war über 80 Jahre alt, ein anderer war neun Jahre alt....andauernder Hunger und quälender Durst waren ihre Begleiter, und sie starben an Ruhr. Ein grausamer Himmel übergoß sie Woche für Woche mit strömendem Regen.....Amputierte schlitterten wie Amphibien durch den Matsch, durchnäßt und fröstelnd....Ohne Obdach tagaus, tagein und Nacht für Nacht lagen sie entmutigt im Sand von Rheinberg oder sie entschliefen in ihren zusammenfallenden Löchern....

(Heinz Janssen, Kriegsgefangener in Rheinberg, zitiert nach James Baque a.a.O., S. 52)

 

Inzwischen liegt auch eine wissenschaftliche Darstellung der Rheinwiesenlager vor. 

Die Fakten zeigen, daß die Zustände in den Rheinwiesenlagern nicht  auf dem oft behaupteten Unvermögen der Amerikaner beruhen, mit der Masse der Gefangenen fertigzuwerden. Die Zustände samt  dem zwangsläufig  daraus resultierenden  sind gewollt.

 James Bacque bestätigt,  daß  General Dwight Eisenhower  für die Zustände verantwortlich ist: Die Verantwortung für die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen in amerikanischer Hand lag bei den Kommandeuren der US Army in Europa, untergeordnet nur der politischen Kontrolle durch die Regierung. Alle Entscheidungen über Gefangenenbehandlung wurden tatsächlich allein von der US Army in Europa getroffen...

(Bacque, a.a.O., S. 45)

 

 Dr. Ernest F. Fisher jun., Oberst der Armee der Vereinigten Staaten von Amerika, schreibt:   Eisenhowers Haß, toleriert von einer ihm gefügigen Militärbürokratie, erzeugte diesen Horror der Todeslager, der mit nichts in der amerikanischen Militärgeschichte vergleichbar ist. Angesichts der katastrophalen Folgen dieses Hasses ist die lässige Gleichgültigkeit, die die SHAEF-Offiziere (des Hauptquartiers der alliierten Expeditionskräfte) an den Tag legten, die schmerzlichste Seite der amerikanischen Verstrickung.

(zitiert nach Bacque, a.a.O., S. 17)

 

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Im Juli 1945 werden mit Einrichtung der Besatzungszonen die Rheinwiesenlager je nach ihrer Lage den Briten oder den Franzosen übergeben. Die Briten versuchen, die Versorgung der Gefangenen zu bessern. Die Franzosen bessern nichts, sondern beginnen, die  noch arbeitsfähigen Männer zur Zwangsarbeit nach Frankreich abzutransportieren. Die wenigsten kehren zurück.

 

 

Sterben

 

 

Den Zuständen entsprechend kommt es bald nach Einrichtung der Rheinwiesenlager zum Massensterben.

 

Bacque schreibt:

 

    In Lagern entlang an den Ufern des Rheins verzeichneten die Armeeärzte vom 1. Mai bis zum 15. Juni 1945 eine erschreckende Sterblichkeitsrate, achtzigmal so hoch wie alles, was sie je in ihrem Leben gesehen hatten. Tüchtig und gewissenhaft  registrierten sie die Todesursachen: so und so viele starben an Ruhr und Durchfall, so und so viele an Typhus, Starrkrampf, Blutvergiftung,, alles in Zahlen, die unglaublich seit dem  Mittelalter  waren. Die medizinische Terminologie selbst reicht nicht mehr ganz aus angesichts der Katastrophe, deren Zeugen die Ärzte wurden. So wurden Todesfälle infolge von Abmagerung und Erschöpfung registriert. .......Herzkrankheit und Lungenentzündung.

(Bacque, a.a.O., S. 78 f.)

 

Allmorgendlich  werden die Toten  aus den Lagern abtransportiert, um in Massengräbern versenkt zu werden. Ein Zeitzeuge schreibt:

 

Die Leichen der Verhungerten wurden täglich auf Karren weit außerhalb der Lager in vorbereitete lange Gruben gekippt und in fünf Lagen und langen Reihen aufgeschichtet. Nach Verfüllung mit dem zuvor ausgebaggerten Erdreich erfolgte die Planierung der Massengräber.

Willi Griesheimer, Die Hölle der amerikanischen Kriegsgefangenschaft, Eigendruck, S. 2

 

Dazu kommen all die Toten, die in dem unergründlichen Schlamm oder in den Latrinen versinken, ohne geborgen zu werden. Paul Jäger berichtet aus dem Lager Büderich:

Die Erdlöcher stürzten ein. Man schätzte die Verschütteten auf etwa 230 pro Nacht. Niemand konnte die Menschen ausgraben, keiner war registriert worden. Mit Bulldozern ebneten die Amerikaner die Gruben mitsamt den Toten ein ....

 

S. Lager Büderich, Paul Jäger

 

 

Bacque weist anhand  von Dokumenten und  von Zeugenaussagen  nach, daß in den amerikanischen und später in den französischen Gefangenen- und Arbeitslagern zusammen 800 000 bis eine Million Menschen zu Tode gekommen sind. Ca. drei Viertel der Toten lastet Bacque  den Amerikanern an, also an die 750 000:

  

    Die Zahl der Opfer liegt zweifellos bei mehr als 800 000, beinahe mit Sicherheit bei mehr als 900 000 und durchaus wahrscheinlich bei mehr als einer Million. Die Ursachen ihres Todes wurden wissentlich geschaffen von Armee-Offizieren, die über genügend Lebensmittel und andere Hilfsmittel verfügten, um die Gefangenen am Leben zu erhalten. Hilfe-Organisationen, die versuchten, den  Gefangenen in den amerikanischen Lagern zu helfen, wurde die Erlaubnis  dazu von der Armee verweigert. Das alles wurde  damals verheimlicht und dann unter Lügen verdeckt........Akten sind vernichtet, geändert oder als geheim unter Verschluß gehalten worden. Dies geht bis auf den heutigen Tag so weiter.

(Bacque, a.a.O., S.11)

 

Die US-Geschichtsschreibung dagegen spricht lediglich von ca. 5000 Toten der Rheinwiesenlagern. Die offizielle Geschichtsschreibung in Deutschland schließt sich an: 5000 Lagertote, höchstens 10 000, auf keine Fall mehr!

 

Das hieße, daß  von  den  fünf bis sechs Millionen  Gefangenen, die durch die Rheinwiesenlager gegangen sind, nur 0.1% die  im Ursinne mörderischen  Umstände nicht überstanden habe. Eine Todesrate von 0,1% aber entspricht einer Todesrate von Menschen, die unter normalen Bedingungen leben. Für die Rheinwiesenlager ist eine solch niedrige  Todesrate  ausgeschlossen.

 

 

Überdies ist  trotz aller Nachforschungen noch immer der Verbleib von über einer Million Kriegsteilnehmern des II. Weltkrieges ungeklärt.  Man spricht von der vermißten Million. Bis vor der sog. Wende wurden die Verschollenen   den Russen angelastet. Nun aber haben die Russen ihre Archive geöffnet, welche  zumindest seit 1946 über  Gefangenenschicksale unerwartet detailliert Auskunft geben.  Ca. 100 000 Vermißtenschicksale  konnten geklärt werden. Man vermutet überdies, daß im Laufe des Jahres 1945 etwa 200 000 Deutsche in den Weiten Rußlands namenlos zu Tode gekommen seien. Die vermißte Million bleibt.

 

  

 Bretzenheim

 

 

Die Todesziffer von ca. 750 000 Toten in den amerikanischen Rheinwiesenlagern möge verdeutlicht werden durch Berichte aus dem Lager Bretzenheim bei Bad Kreuznach,

 

Über einen Mitgefangenen wird berichtet:

 

........obwohl auch er inzwischen zum Skelett abgemagert ist, obwohl auch er in manchen Nächten mit brennenden Augen in den Himmel starrt und sich auszurechnen versucht, wann er wohl zu jenen Kameraden zählt, die man morgens im Lager einsammelt und an den Straßengraben legt, damit sie zum "Heldenfriedhof" gefahren werden....

(Rolf Spenner, Tränen, Tod und tausend Qualen, Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, Pfaffen-Schwabenheim, 4. Auflag, 1995, S. 38)

 

Ein anderer ehemaliger Insasse des Lagers schreibt:

 

    Die Bretzenheimer Einwohner sahen von April bis Juli 1945 jeden Morgen die Haufen von 120 bis 180 Leichen am Tor und können vom Verladen dieser Umgekommenen auf Lastkraftwagen berichten, die zum Galgenberg bei Kreuznach oder nach Stromberg davonbrausten.

(Erich Werner, Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, Bretzenheim,  1998, 5. Auflage, S 9)

 

Das bedeutet, daß im Lager Bretzenheim  in den drei  Monaten amerikanischer Führung  ca. 15 000 Tote anfallen. Bei einer vom Autor angegebenen Belegungsstärke von 130 000 Gefangenen ergibt das eine Todesrate von  über 11,15 %.

 

Dazu kommen die zahllosen  hungergeschwächten Gefangenen, die auf Nimmerwiedersehen im unergründlichen Schlamm  versinken oder  in die Lagerlatrinen stürzen, wo es kein Entrinnen mehr gibt:

 

    Wie viele in diesem Schlamm  schon umgekommen waren? Und wie viele, vom Hunger entkräftet, würde der Schlamm noch bezwingen? Er (der Schlamm) brach noch oft über uns herein, .........mit dieser Urgewalt auf völlig Kraft- und Wehrlose, die wir in diesen Maiwochen waren, wo der Tod eine reiche Ernte hielt.

(E. Werner, a.a.O., S. 12)

 

    Viele oder gar die meisten Opfer aber forderte der Schlamm und der bodenlose Untergrund an den Latrinen, deren Benutzung namentlich nach lang anhaltenden Regenfällen wie jetzt Ende April/Anfang Mai zu einem Spiel mit Leben und  Tod ausartete. Die Tatsache darf daher in keiner Lagerchronik fehlen, daß in jener Zeit vor allem nachts mancher sich nur noch mühsam auf den abgezehrten Beinen haltende Landser vom dringenden Gang auf die Latrine nicht mehr in sein Erdloch zu den Kameraden zurückkehrte, weil er kraftlos hineingefallen war in jenen stinkenden und kaum zu beschreibenden Abgrund, aus dem es kein Entrinnen gab.

(R. Spenner, a.a.O., S. 37 f.)

 

 

Rechnet man zu den Toten am Lagertor noch die in Schlamm und Latrinen Versunkenen hinzu, kann man im Lager Bretzenheim in den ersten Monaten auch bei vorsichtiger Schätzung von 15% Toten ausgehen.

Es gibt keinen Grund, für die anderen Lager, in denen die Verhältnisse ähnlich waren, eine niedrigere Todesrate anzunehmen.

Geht man von einer Gesamtbelegung aller Lager mit  fünf Millionen Gefangenen aus, so ergeben sich bei einer Todesrate von 15%  750 000 Tote in den amerikanischen Lagern. Das ist die Zahl, welche auch Bacque angibt, obwohl seine Argumentation andere Wege einschlägt.

 

Die Toten

 

 

Keine Suche nach den Toten

 

Wo sind die Toten der Rheinwiesenlager geblieben?

 

Ca. 5000 Tote sind zu Lagerzeiten auf Lagerfriedhöfen beigesetzt worden, gerade so viele, wie heute von der offiziellen Geschichtsschreibung zugegeben werden.

 

Im Jahre 1953 wurden ca. 2000 Tote von den  Lagerfriedhöfen Galgenberg und Stromberg bei Bad Kreuznach auf den Friedhof Lohrer Wald umgebettet.

 

 

So ist von offiziellen Seite  nie die Notwendigkeit gesehen worden, nach Massengräbern in der Umgebung der Rheinwiesenlager zu suchen oder nach Toten auf den Lagergeländen. Tote, die es nach offizieller Meinung nicht gibt, brauchen nicht gesucht zu werden.

 

Dem Volksbund für Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind durch das Gräbergesetz von 1952 die Hände gebunden, weil er danach  nur für Kriegstote im Ausland zuständig ist.

Im Inland muß er auf einen Grabungsauftrag seitens deutscher Behörden warten. Solch ein Grabungsauftrag wird nicht erteilt.

 

Nur in einem Falle könnte der Volksbund von sich aus tätig werden: wenn jemand   über die Position  eines Massengrabes  eine eidesstattlicher Erklärung abzugeben bereit ist. Das ist bisher nicht geschehen.  Wer  sollte dazu auch in der Lage sein? Die Massengräber wurden von den Amerikanern ohne Zeugen angelegt. Nur durch eine professionelle Suche könnten sie ausfindig gemacht werden.    

Grabung im Lager Bretzenheim

 

 

Nur einmal wird ein Grabungsversuch unternommen, von inoffizieller Seite:

 

Der Bundeswehrangehörige und Grabungsexperte Otto Schmitt aus Guldental bei Bretzenheim hat es sich seit ca. 1970 zur Aufgabe gemacht, in Eigenleistung Vermißtenschicksale aufzuklären.

 

Er weiß, daß auf ehemaligen Lagergeländen der Rheinwieseen Erkennungsmarken deutscher Soldaten gefunden werden:

 

    Landwirt Karl Schneider aus Sinzig findet manchmal beim Pflügen seiner Äcker auf dem früheren Lagergelände die Erkennungsmarken deutscher Landser. Bis heute untersuchte niemand die  Gruben der ehemaligen 'Toilettenanlagen' auf die Überreste vermißter deutscher Wehrmachtsangehöriger hin.

(Helmuth Euler, Die Entscheidungsschlacht an Rhein und Rhur 1945,  Stuttgart 1981²,  S. 271)

 

Er beschließt, auf dem Gelände des  Lagers Bretzenheim auf eigene Kosten einen Grabungsversuch zu machen.

Das ca. 8 km² große   Gelände ist lediglich an einem seiner Ränder  neu bebaut. An der vorüberführenden Straße ist im Jahre 1966 ein Mahnmal aufgestellt worden.

 

Ansonsten wird das Gelände  wie ehedem von den Eigentümern als Feld genutzt.

 

Im Herbst 1985 beginnt Otto Schmitt nach Rücksprache mit dem Eigentümer Otto Tullius   an den ehemaligen Latrinen die ersten Grabungsarbeiten.  Das Interesse der Umwohner und der lokalen Presse wird wach. Wird es gelingen, seit bald einem halben Jahrhundert versunkene Tote zu bergen?

 

Einspruch

 

Noch ist kein Toter gefunden, dafür erscheint nach kurzer Zeit ungebetener Besuch. Eine Abordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach überbringt ein Schreiben, in welchem mitgeteilt wird, daß das Gelände unter Denkmalschutz stehe und daß daher auf Anordnung des Landesamtes für Denkmalpflege in Mainz  Grabungen bei Androhung von 250 000 DM Geldstrafe verboten seien.

 

Otto Schmitt muß das Feld räumen.

 

 Am 27. 10. des folgenden Jahres 1986 wird das Rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz verschärft. (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 291)

Zum Jahresende stellt Otto Schmitt den Antrag auf Fortsetzung seiner Arbeit.

Die Behörde nimmt sich mit der Antwort Zeit.  Im März des folgenden Jahres 1987 kommt die Ablehnung, die im Juli noch einmal bekräftigt wird:

 

    Schreiben der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 16. Juli 1987, AZ: 363 - 11/18 - 8

 

    Im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege - Abteilung Archäologische Denkmalpflege - kann eine Genehmigung zu Ausgrabungen auf dem Gelände des ehemaligen Gefangenenlagers in Bretzenheim gemäß § 21 des Denkmalschutz - und pflegegesetzes, wie von Ihnen mit Schreiben vom 22. 12. 1986 beantragt, nicht erteilt werden.

 

Begründung:

 

    Seit 1966 ist das gesamte Lager durch ein weithin sichtbares Mahnmal als Gedenkstätte ausgewiesen. Aus Gründen der Pietät kann daher Ausgrabungen nicht zugestimmt werden, da diese nur eine unnötige Störung der Gedenkstätte bedeuten.

 

    Im übrigen würden Ausgrabungen zu einer Zerstörung der Geschichtszeugnisse führen, deren Spuren und Überreste geschützt im Boden liegen.

 

Otto Schmitt legt  Widerspruch ein.

 

Am 3. 2. 1988 kommt aus Bad Kreuznach mit

 

AZ: 11/057-W 145/87 der Widerspruchsbescheid:

 

 ....Kulturdenkmale (sind) Gegenstände aus vergangener Zeit, die Spuren und Überreste menschlichen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege u. a. aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Förderung des geschichtlichen Bewußtseins ein öffentliches Interesse besteht.

    Kulturdenkmal ist......das Gelände des ehemaligen Gefangenenlagers mit seinen in der Erde befindlichen Geschichtszeugnissen als solches, das als Bodenurkunde durch das Mahnmal verdeutlicht  und als Kulturdenkmal kenntlich gemacht wird.

(Schreiben S. 4)

 

Die Begründung der zu schützenden Gedenkstättenruhe wird  noch präzisiert:

 

    Auch die Schlachtfelder  der Vogesen und die Konzentrationslager des Dritten Reiches seien so belassen worden, wie sie Zeit, Leid und Urgeist (Anm. : ein Druckfehler? Sollte es vielleicht Ungeist heißen?)  geschaffen hätten.

(Schreiben S. 3)

 

Obwohl der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge,  die Gemeinschaft der Jagdflieger und sogar die Kreisverwaltung Bad Kreuznach selbst für eine Aufhebung des Verbots plädieren, wird diese weiterhin vom Landesamt für Denkmalpflege in Mainz verweigert.

 

Otto Schmitt kann den Argumenten des Landesamtes noch immer nicht folgen. Am 4. März 1988 klagt er vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen das Land Rheinland-Pfalz.

 

Am 22. Juni 1989 wird die Klage mit AZ 1 K 131/88 abgewiesen.

 

    Das Gericht hat sich die Auffassung des Dr. Rupprecht vom Landesamt für Denkmalpflege - Abteilung archäologische Denkmalpflege zu eigen gemacht:

 

    Das Lagergelände bleibt  Kulturgut, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse bestehe.

     Angesichts des Streites um die Zahl der in dem Lager umgekommenen Kriegsgefangenen (die Schätzungen reichen von 600 bis 10 000 Soldaten...) besteht ein Interesse daran, die historische Wahrheit exakt zu erforschen. Sollte die Vermutung des Klägers zutreffen, daß Gefangene in der Lagerlatrine aus Schwäche  umgekommen sind, so läßt dieser Umstand wesentliche Schußfolgerungen auf die Lebensbedingungen der  Lagerinsassen zu. Daneben können bei den Ausgrabungen gegebenenfalls auch Befunde darüber erhoben werden, wie die Latrinenanlage überhaupt ausgesehen hat, um Rückschlüsse auf die hygienischen Verhältnisse im  Lager zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrind ist aus geschichtswissenschaftlichen  Gründen ein öffentliche Interesse an der Erhaltung des Bodendenkmals "ehemalige Lagerlatrine" zu bejahen.

(Schreiben S. 6)

 

Da der Kläger zum einen lediglich als Hobbyarchäologe eingestuft wird, zum anderen das vorrangige  Ziel seiner  Ausgrabungstätigkeit nicht die Erforschung der Lagergeschichte, sondern lediglich  die Aufklärung  von Vermißtenschicksalen sei, müsse befürchtet werden,

 

    daß wichtige  Bodenfunde durch unsachgemäße  Grabung zum einen nicht zur Kenntnis genommen und damit zum anderen für immer zerstört werden.......

    der Schutz der "Bodenurkunde" verlange, daß die Grabung ausschließlich von den Fachkräften der Denkmalpflege durchgeführt werde. ....

 

Die Denkmalbehörde aber sei derzeit nicht in der Lage,

 

    auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Bretzenheim Grabungen durchzuführen, weil das Fachpersonal zu stark mit der Sicherung von Kulturdenkmälern beschäftigt sei, deren Erhaltung durch aktuelle Baumaßnahmen gefährdet werde.

(Schreiben S. 8 f.)

 

Die Falle hat zugeschnappt: Das Gelände ist Kulturgut.

Kulturgüter können nur von Fachkräften des Landesamt ausgegraben werden.

Fachkräfte stehen nicht zur Verfügung. Otto Schmitt, dem sämtliche Kosten der Verfahren auferlegt werden, gibt auf. Es wird wieder still um die Toten des Gefangenenlagers Bretzenheim.

 

 Der in verschiedenen Zeitschriften und dann auch im Internet erscheinende Artikel Gräberschändung auf bundesdeutsche Anordnung von Klaus Bunge erregt untergründig Aufmerksamkeit, animiert aber niemanden zu Taten.

 

Am 2. April 1995 findet mit Ansprachen, Kranzniederlegungen  und Schweigemärschen eine Gedenkfeier für das Lager statt, der Tenor der Feierlichkeiten ist Versöhnung. Der weiterhin in den Latrinen ruhenden Kulturgüter wird keine Erwähnung getan.

 

Der Leiter des Gemeindemuseums Bretzenheim, wo die Lagergeschichte in Bildern und Dokumenten einzusehen ist http://www.guldenbachtal.de/bilder/sight0401.html, antwortet auf Fragen nach den in den Latrinen  ihrer Bestattung harrenden Toten nur resigniert: Laßt  doch die Toten ruhen!  

 

 Zum Jahresende 2002 schließlich stimmt das  Landesamt für Denkmalpflege in Mainz Grabungen auf dem Lagergelände des ehemaligen Gefangenenlagers Bretzenheim zu, sofern sie vom  Volksbund für Deutsche Kriegsgräberfürsorge vorgenommen werden.

Der Volksbund  aber muß nach geltendem Gesetz  vom Innenministerium Rheinland Pfalz zum Graben aufgefordert werden.

 

Das Innenministerium Rheinland Pfalz aber erteilt keine Grabungsgenehmigung.  mit einem Schreiben vom 7. Mai 2003, AZ: 15 415-8.0/313;01 wird dem Betreiber dieser Netzseite folgende Begründung mitgeteilt:

 

Auf dem ehemaligen Lagergelände befänden sich keine Gräber. Das habe der Landesverband des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Rheinland Pfalz mit einem Schreiben vom 13. 01. 2003 bestätigt. Ebenso habe die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier mitgeteilt, daß sich auf dem ehemaligen Lagergelände keine Gräber befänden. Angaben, welche Anlaß für eine Suche nach möglicherweise verscharrten deutschen Kriegsgefangenen sein könnten, seien bislang nicht angetragen worden.

 

Die Adressen

 

 

Ministerium des Inneren und für Sport

Schillerplatz 3-5

55116 Mainz

z. Hd. Herr Ulrich Helbach

ulrich.helbach@ism.rip.de

 

***

 

Rheinland-Pfalz

Aufsichts - und Dienstleistungsdirektion

Willy Brandt Platz 3

54290 Trier

 

***

 

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Werner Hilpertstraße 2

34112 Kassel

 

frank.salomon@volksbund.de

 

***

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Landesverband Rheinland Pfalz

 

rheinland-pfalz@volksbund.de

 

***

Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz
Archäologische Denkmalpflege
Amt Mainz
z. Hd. von Herrn Dr. Rupprecht

Große Langgasse 29

55116 Mainz
Tel.: 06131-2016-300
Fax: 2016-333

 

 

Artikel der Jungen Freiheit:

Vergessene Opfer, 29. 11. 02

Gefangen in der Mühle der Bürokratie, 13. 12. 02

 

******

Warum ist das so?

 

Warum sind die Kriegsverbrechen der Rheinwiesenlager noch immer ungesühnt?

 

Warum liegen unsere Väter und Großväter noch immer ungeborgen in Massengräbern und in den Schlammlöchern und Latrinen am Rhein?

Warum wagen die Besiegten selbst nach einem halben Jahrhundert noch immer nicht, die eigenen Toten zu berühren?

 

Warum lassen die Besiegten sich noch immer die Trauer verbieten?

Warum ist es noch immer  eine fast kriminelle Handlung,

die Toten der Rheinwiesen zu ehren?

 

Es ist,  als läge ein Fluch nicht nur über den Todeslagern am Rhein, sondern über  dem ganzen Land, in welchem die Toten vergebens nach den Lebenden rufen.

 

Wie lange noch?

 

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